In der Sitzung der Bezirksversammlung im November 2023 haben GRÜNE und LINKE beantragt, die Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona um eine Vielzahl von Straßen erweitern zu lassen. Dazu nahmen unsere Abgeordneten Dr. Claus Schülke und Uwe Batenhorst Stellung:
Dr. Claus Schülke: „Vor einigen Monaten gab es einen von der Bezirksversammlung auch angenommenen Antrag der GRÜNEN, auf einigen wenigen Straßen bzw. Straßenabschnitten in Nienstedten eine Tempo 30-Beschränkung einführen zu lassen. So weit, so gut. Dem hatte ich auch zugestimmt.
Aber jetzt also der Generalangriff: Zusätzlich siebenunddreißig (!) weitere Straßen in Altona sollen solche Geschwindigkeitsbeschränkungen erhalten – obwohl die strengen gesetzlichen Voraussetzungen dafür (§ 45 Abs. 9, Satz 3 StVO – besondere Gefahrenlage usw.) erklärtermaßen gar nicht vorliegen, der Antrag verwechselt Strecken und Zonen.
So geht es nicht. Ich meine, 30 km/h-Zonen sollen grundsätzlich auf reine und allgemeine Wohngebiete (Wohnungen links und rechts der Straße) beschränkt werden, die der Verkehrsteilnehmer auch als solche erkennen kann. So hat man es in der Vergangenheit auch meist gehalten.
Der jetzige Antrag aber ist nur noch maßlos und geht viel zu weit. Richtig wäre es vielmehr, nur diejenigen Straßen, die solche Tempo 30-Zonen durchschneiden und auf denen mit 50 km/h gefahren werden kann, auf die zwingende Notwendigkeit einer Beschränkung auf 30 km/h hin zu überprüfen, und zwar anhand eines allgemeingültigen und objektiven Anforderungsprofils (reine Wohngebiete, Unübersichtlichkeit, geringe Straßenbreite usw.). Nur so kann ein Schuh daraus werden. Nur das wäre angemessen und vertretbar.
Und dabei muss zugleich gewährleistet bleiben, dass die Autofahrer dann nicht für unangemessen lange Zeit in den 30 km/h-Zonen festgehalten werden, ohne die Möglichkeit zu haben, schon nach kurzer Zeit und Wegstrecke wieder eine Straße mit 50 km/h zu erreichen.
Mit anderen Worten: Geschlossene 30 km/h-Zonen müssen ab einer zu definierenden Übergröße von einer Straße durchschnitten werden, auf der die Bürger 50 km/h fahren dürfen.
Dementsprechend kann man dem vorliegenden Antrag keineswegs zustimmen.“
Uwe Batenhorst ergänzte: „Tempo 30 in Nebenstraßen und vor Schulen und Kitas ist angemessen. Aber flächendeckend und dann noch auf Bezirksstraßen absurd. Von den 37 betroffenen Strecken sind die Hälfte wichtige Routen des Wirtschaftsverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs.
Als Beispiele seien hier die Große Elbstraße, der Bahrenfelder Steindamm, Flurstraße, Kösterbergstraße, Fahrenort und die Franzosenkoppel genannt.
Es gibt mehrere Untersuchungen, die belegen, dass Tempo 30 der Umwelt nichts bringt und die Fahrtzeit dramatisch steigt.
Wir haben 4000 Kilometer Straße in Hamburg, knapp 70% davon sind schon jetzt Tempo 30.
Wenn wir das flächendeckend einführen, holen wir noch mehr Verkehr in die Nebenstraßen.
Man kann Hamburg nicht mehr schaden, als Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraße einzuführen.
Stellen Sie sich vor, die Busse dürfen dann auch nur 30 km/h fahren. Das bedeutet für die Hochbahn dramatisch höhere Umläufe, d.h. sie braucht deutlich mehr Busse für die gleiche Strecke.“
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